Constitution

The original constitution of the Order of Saint Stanislas was decreed by the Grandmaster on the 15th September 1990, as being an amendment of the Statute of the Order dated 11th November 1984.
This Constitution was then amended and adopted by a resolution of the Grand Magistry of the Order at the Grand Master’s request:

Constitution(1999) revised 2004 and 2006

Constitution Appendix 1

Constitution Appendix 2

Statuten und Grundsätze des St. Stanislaus Orden

 

1. Der OStS ist ein nach den österreichischen Vereinsgesetzen registrierter karitativer Verein.

2. Der OStS ist eine christlich ökumenische Organisation der die christlichen Traditionen des erloschenen alten Orden des königlich polnischen Order Swientego Stanislawa von 1765 fortführt: Nächstenliebe, Hilfe für Notleidende und ein Vorbild für die Mitmenschen durch vorbildliches Leben und Taten.

3. Der OStS ist eine christlich – ritterliche Vereinigung mit ökomenischem Charakter, aber kein Ritterorden im kirchlichen Sinn, welcher vom Hl. Stuhl als Ritterorden anerkannt ist, wie z.B. der Malteser – Ritterorden oder der Grabesritter – Orden. Er ist auch kein Orden im weltlichen Sinn, da er keinem Souverän, Staat oder Staatsoberhaupt untersteht.

4. Wir bekennen uns zur Verfassung und den Gesetzen der Republik Österreich. Der OStS ist kein monarchistischer Verein. Die Orden, Mäntel und Wappen sind eine Verneigung der Traditionen des alten Orden.

5. Der OStS ist ein christlich katholischer Verein, der aber Mitglieder anderer Konfessionen im Sinne der Ökomene ebenfalls willkommen heisst.

6. Wir bekennen uns zu einem vom Geiste des Christentums und der Aufklärung geprägten demokratischen Europa und zu der Menschenrechtskonvention.

7. Die Mitglieder des OStS verpflichten sich in christlicher Nächstenliebe notleidenden Menschen nach ihren Möglichkeiten zu helfen und damit ein Beispiel von Caritas zu leben.

8. Die Mitglieder verpflichten sich, an ihrer Vervollkommung zu arbeiten als Mensch, Gläubige und in Tradition ritterlicher Tugenden.

9. Bei der Aufnahme in den OStS schwört der Kandidat vor Gott, die Regeln der Ritterschaft einzuhalten (siehe Regeln eines wahren Ritters und einer wahren Dame).

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